Seniorenheim der Verbandsgemeinde Linz

Kosten

Natürlich denken Sie beim Wort "Pflegesatz" direkt an eine finanzielle Belastung. Aber es gibt Mittel und Wege, diese Belastung gering zu halten und trotzdem bei uns in allerbesten Händen zu sein. Hier können Sie sehen, wie sich die Kosten gliedern und welche Maßnahmen Ihnen eine finanzielle Entlastung möglich machen. Fangen wir einfach vorne an.

1. In welchem Pflegegrad befinden Sie sich?

Wenn Sie von Anfang an die vollen Leistungen der Pflegekasse erhalten wollen, dann müssen Sie die Pflegekasse rechtzeitig über Ihren Einzug oder Aufenthalt bei uns informieren. Stellen Sie einfach einen "Antrag auf Pflegeleistungen" bei Ihrer Pflegekasse. Daraufhin wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) bei Ihnen vorbeikommen und Sie in eine der fünf Pflegegrade einstufen. Wenn Sie bereits in der Häuslichen Pflege betreut werden, wurde Ihr Pflegegrad wahrscheinlich schon festgelegt.

2. Flexible Kurzzeit- oder vollstationäre Pflege

In der Kurzzeitpflege liegt ein befristeter Heimvertrag, in der vollstationären Pflege liegt ein unbefristeter Heimvertrag vor. Viele Pflegebedürftige wissen bei der Heimaufnahme nicht, welche Versorgungsform und welche Vertragsdauer auf die individuelle gesundheitliche Situation passt. Wir handhaben deshalb die Vertragslaufzeiten flexibel.

2. Tagessätze

Ausführliche schriftliche Informationen haben wir hier zusammengestellt: Informationen über Tagessätze und Preise ab März 2024 Mit den Tagessätzen sind sämtliche Leistungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung abgegolten. Nur folgende Zusatzleistungen werden gesondert berechnet: Ein Einzelzimmerzuschlag von 1,02 Euro täglich und die monatliche Grundgebühr für Ihr Telefon von 8 Euro.

3. Kostenübernahme

Können Sie den "Eigenanteil" aus eigenen Mitteln bestreiten? Wenn nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger (am früheren Wohnsitz) einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass das Sozialamt eine eventuelle Kostenübernahme erst ab der Antragstellung gewährt.

Es gibt sicher angenehmere Themen und die Gesetzeslage macht es Ihnen auch nicht leicht - daher stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite.

Am besten rufen Sie mich als Leiter des Seniorenheimes gleich persönlich an, die Telefonnummer lautet: 0 26 44 - 9 51 4 0. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.

Ihr Ralf Dötsch


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