Natürlich denken Sie beim Wort “Pflegesatz” direkt an eine finanzielle Belastung. Aber es gibt einige Mittel und Wege, diese Belastung gering zu halten und trotzdem bei uns in allerbesten Händen zu sein. Hier können Sie sehen, wie sich die Kosten gliedern und welche Maßnahmen Ihnen eine finanzielle Entlastung möglich machen. Fangen wir einfach vorne an …
Wenn Sie von Anfang an die vollen Leistungen der Pflegekasse erhalten wollen, dann müssen Sie die Pflegekasse rechtzeitig über Ihren Einzug bei uns informieren. Stellen Sie einfach einen “Antrag auf Leistungen bei Stationärer Pflege” bei Ihrer Krankenkasse. Daraufhin wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) bei Ihnen vorbeikommen und Sie in eine der vier Pflegestufen einstufen. Diese Einstufung wird an die Pflegekasse weitergeleitet. Wenn Sie bereits in der Häuslichen Pflege betreut werden, wurde Ihre Pflegestufe wahrscheinlich schon festgelegt.
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Können Sie die Differenz aus Einkünften oder Vermögen bestreiten? Mit den Pflegesätzen sind sämtliche Leistungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung abgegolten. Nur folgende Zusatzleistungen werden gesondert berechnet: Ein Einzelzimmerzuschlag von 1,02 Euro täglich und die monatliche Grundgebühr für Ihr Telefon von 8 Euro.
Darüber hinaus können Sie auch bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger (am früheren Wohnsitz) einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass das Sozialamt eine eventuelle Kostenübernahme erst ab der Antragstellung gewährt.
Es gibt sicher angenehmere Themen und die Gesetzeslage macht es Ihnen auch nicht leicht – daher stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite. Am besten rufen Sie mich als Leiter des Seniorenheimes gleich persönlich an, meine Durchwahl lautet: 0 26 44 – 9 51 42 20. Ich freue mich, Ihnen helfen zu können.
Ihr Ralf Dötsch
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